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Kleine NRW-Semesterticket FAQ
In den letzten Tagen kamen immer wieder Studierende an unsere Infotische und hatten Fragen zum NRW Semesterticket. Wir haben uns die Fragen mal notiert und beantworten sie hier für euch, damit ihr mit gutem Gewissen durch NRW fahren könnt.
1. Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem Ticket nutzen?
Alle öffentlichen Verkehrsmittel ausser IC und ICE, es sei denn diese sind freigegeben wegen Verspätungen oder Ausfällen.
In den Tarifbestimmungen heißt es dazu laut §2.3:
Ein ordnungsgemäß erworbenes SemesterTicket NRW berechtigt den Studierenden in Verbindung mit seinem regionalen SemesterTicket zur Nutzung aller Busse und Bahnen im Geltungsbereich der Tarife der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften sowie aller Züge des Nahverkehrs in NRW. Es sind dies grundsätzlich alle zuschlagsfreien Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV).
2. Kann ich weiterhin Menschen ab 19h und am Wochenende da mit drauf nehmen?
Nein. Diese Regelung gilt ausschließlich für den VRR.
3. Kann man das Fahrrad weiterhin mitnehmen?
Nein. Diese Regelung gilt ausschließlich für den VRR.
4. Bis wohin reicht das NRW-Ticket genau?
Bis zum letzten Halt innhalb von NRW. Hier gibt es einen genauen Plan.
5. Auf dem Studieausweis für das Sommersemester steht nur "Freie Fahrt im VRR". Wo und wie krieg ich denn jetzt das Ticket?
Sobald die Verwaltungsvorgänge abgeschlossen sind, wirst du dir einen NRW-Semesterticket Ausweis in der Universitätsverwaltung ausdrucken können. Dies wird ein zusätzliches Dokument sein, dass du immer mit deinem Studiausweis zusammen aufbewahren solltest.
6. Reicht es, wenn ich nur das Ticket vorzeige?
Nein! Du solltest immer einen amtlichen Lichtbildausweis (Perso, Führerschein, Reisepass etc.) bei dir führen, da die Kontrolleure laut Vertrag berechtigt sind, sich diesen von dir vorzeigen zu lassen.
7. Ich darf sowieso umsonst fahren (Schwerbehinderten Ausweis oder sonstiges). Muss ich trotzdem zahlen ?
Ja und Nein. Zunächst wird der Betrag mit dem Sozialbeitrag eingezogen. Du bekommst allerdings gegen Vorlage deiner Fahrberechtigung den Betrag rückerstattet. Wo und wie du den Betrag zurück bekommst, muss die nächsten Wochen noch mit der Verwaltung geklärt werden.
8. Ich hab ein Urlaubssemester beantragt und studiere zeitweilig im Ausland. Muss ich trotzdem ein Ticket kaufen?
Nein. In diesem Fall wird der Semesterticket - Betrag nicht mit dem Sozialbeitrag eingezogen.
9. Ich finde das NRW-Semesterticket doof, fahre eh Auto und brauche kein Semesterticket. Kann ich auf die Option NRW-Semesterticket verzichten und muss nicht zahlen?
Nein. Das NRW-Semesterticket ist ein solidarisch finanziertes Ticket. Es ist deshalb so billig, weil die Studierendenschaft dieses Ticket zu 100% abnimmt, unabhängig von der Nutzung.





