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Minderheiten-AStA presst mangelhaften Haushalt durchs StuPa

Schwerwiegende Mängel im Haushaltsentwurf des rot-grünen Minderheiten-AStA und zweifelhaftes Gebahren der AStA tragenden Listen in der Studierendenparlamentssitzung am Donnerstag, den 24. März, haben die alternative liste und die Linke Liste am Mittwoch, den 30. März 2005 veranlasst, ein gemeinsames Sondervotum dem Rektor der Ruhr-Universität, Prof. Dr. Wagner persönlich zu überreichen.

Mangelndes Vertrauen

Unbeantwortete Fragen, fehlerhafte Protokolle, wertende Anwesenheitslisten und permanenter Zank zwischen den AStA tragenden Listen liesen die StuPa-Sitzung am 24. März zu einer unnötigen Maraton Sitzung mit sechs Stunden länge und permanenten Unterbrechungen werden. "Uns scheint es mehr als betrüblich, dass in diesem SP die Mehrheit die Wahrheit verkünden kann und auch offensichtlich Unrichtiges per Beschluss zu legitimieren weiß", heißt es dazu u.a. in dem Sondervotum.

Fortgesetzter Bruch des Haushaltsrechtes

Wurde der alternativen liste und der Linken Liste von Seiten der Grünen Hochschulgruppe und der RUB-Rosen im letzten Jahr noch der Bruch geltenden Haushaltsrechtes vorgeworfen, da die Verordnung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studentenschaften (HWVO) eine Frist von sechs Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres für die Einbringung des Haushaltes zur Beschlussfassung vorsieht, so setzen die AStA tragenden Listen diesen Bruch nun in eklatanter Weise fort.

Mangelhafter Haushaltsentwurf

"Überdies erfüllt der Entwurf des Finanzreferenten für die erste Lesung nicht die Anforderungen der HWVO. Er enthielt keinen Rücklagenspiegel, keine Stellenübersicht und keinerlei Erläuterungen." heißt es weiter in dem Sondervotum. Die alternative liste und die Linke Liste fordern den Rektor dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass der Haushalt in erster Lesung erneut in das StuPa eingebracht wird, damit eine Generaldebatte auf Grundlage eines vollständigen Haushaltes möglich ist.

Anhang Sondervotum

alternative liste im 38. Studierendenparlament Linke Liste im 38. Studierendenparlament c./o. AStA der Ruhr-Universität Bochum Universitätsstr. 150 44801 Bochum

An den
Rektor der Ruhr-Universität Bochum
- im Hause -

Bochum, den 25. März 2005

Betrifft: Haushalt des 38. Studierendenparlaments

Sehr geehrter Rektor Wagner,
in Kürze wird Ihnen der Finanzreferent den vom 38. Studierendenparlament mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der RUB-Rosen, der GHG, des RCDS und der Liste und gegen die Stimmen der alternativen und Linken Liste beschlossene Haushalt zukommen lassen und Ihnen die Möglichkeit der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht gemäß §3 Abs.4 HWVO i.V.m. § 80 Abs. 4 HG NRW einräumen. Wir wenden uns in diesem Schreiben an Sie, um Ihnen unser Sondervotum zukommen zu lassen, da es uns an Vertrauen in die sonst üblichen Wegen nach den vergangenen Sitzungen des SP mangelt.

So wurde bereits zu Beginn der 3. Sitzung des 38. Studierendenparlaments eine geänderte Anwesenheitsliste der 2. Sitzung verteilt, die bei einigen Parlamentarierinnen der alternativen Liste ein unzulässiges Werturteil enthält (anwesend, aber nicht aktiv). Die Parlamentarierinnen der unterzeichnenden Listen stellten sich auf den Standpunkt, dies müsse gestrichen werden. Diesem Antrag wurde nicht nur nicht stattgegeben, der RCDS beantragte, diesen Zusatz im Protokoll stehen zu belassen. Dieser Antrag wurde mit 18 Stimmen aus den Reihen des RCDS, der RUB-Rosen, der GHG und der Liste angenommen. Uns scheint es mehr als betrüblich, dass in diesem SP die Mehrheit die Wahrheit verkünden kann und auch offensichtlich Unrichtiges per Beschluss zu legitimieren weiß (mehr hierzu aber in einem gesonderten Brief der Parlamentarierin Jan Reinecke).

Mehr noch als dies lässt uns aber der Umgang der SP-Sprecherin mit gültigem Recht an ihrer Bereitschaft der Übermittlung eines Sondervotums zweifeln. So hat sie die Ausschüsse nicht nur nicht gemäß § 14 Abs. 3 lit. e konstituiert, sondern damit auch verhindert, dass eine von der alternativen Liste beanstandete Auslegung der GO gemäß § 24 der GO des SP überprüft werden konnte.

Zu unserer Kritik am Verfahren zum Beschluss des Haushalts im Einzelnen:

Der Haushalt wurde vom Finanzreferenten entgegen der vorgesehenen Frist des §3 Abs. 2 HWVO am 24. März 2005 dem Haushaltsausschuss zur Stellungnahme bekannt gegeben. Wir sehen zwar ein, dass die Fristen der HWVO für den AStA der RUB nicht einhaltbar sind, sind jedoch schwer verwundert, dass gerade die Listen, die im letzten Jahr lautstark die Verletzung des Haushaltsrechtes moniert haben, dies nun in eklatanterer Form fortsetzen und den Zusagen, die der damalige AStA-Finanzreferent gemacht hat, dass der AStA künftig größere Mühen anstellen werde, um dem SP und seinen Ausschüssen ausreichend Zeit zur Beurteilung des Haushaltes zu geben, nicht folgen wollen.

Überdies erfüllt der Entwurf des Finanzreferenten für die erste Lesung nicht die Anforderungen der HWVO. Er enthielt keinen Rücklagenspiegel, keine Stellenübersicht und keinerlei Erläuterungen. Auf Nachfragen wurde uns zunächst mitgeteilt, dass diese zur 2. Lesung nachgereicht würden. Auf den Hinweis, dass ohne die Erläuterungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2, eine erste Lesung nicht möglich erscheint, zumal der Finanzreferent nicht Willens war, Fragen zum Haushaltsentwurf zu beantworten, wurde mit Uneinsichtigkeit und Drohungen seitens des AStA reagiert. Die SP-Sprecherin hielt die Durchführbarkeit der Sitzung für nicht mehr möglich und verfügte eine auf eine halbe Stunde befristete Unterbrechung (§ 11 GO), die der Finanzreferent nutzte, um einen fehlerhaften, unvollständigen und unverständlichen Anhang zu erstellen und im SP zu verteilen. Nach der Verteilung plante die SP-Sprecherin die Grundsatzdebatte zu schließen. Auf Antrag der Parlamentarierin Reinecke wurde der Tagesordnungspunkt weiter verhandelt. Weiterhin weigerte sich der Finanzreferent mündliche Erläuterung zu geben oder diese schriftlich zu fixieren. Überdies bemerkte er, dass die Moratorien des Rechnungsprüfungsamtes Arnsberg aus 1996 und 1999 und die durch die damaligen ASten gemachten Zusagen, für ihn keine Bindung darstellen würden.

Sichtlich genervt von den Fragen der Opposition und der Weigerung der AStA-Koalition auf diese Fragen einzugehen, beantragte die Parlamentarierin Roman Scheuschner (RCDS), die Rednerinnenliste zu schließen. Dieser Antrag wurde nach Gegenrede durch die alternative Liste mehrheitlich mit den Stimmen von RCDS, RUB-Rosen, GHG und die Liste angenommen. Bislang hatte kleinliches Gezänk der Minderheitskoalition und des RCDS über die Rechtmäßigkeit von Fragen und die Notwendigkeit diese zu beantworten, eine Generalaussprache verhindert. Durch den erfolgreichen GO-Antrag wurden die demokratischen-parlamentarischen Mitwirkungsrechte des 38. Studierendenparlamentes einen Haushalt aufzustellen, beschränkt.

Wir haben dem AStA sowohl auf der Sitzung des SP als auch des Haushaltssauschuss eine konstruktive Mitarbeit zugesichert, sind jedoch der Auffassung, dass hierfür eine erneute Einbringungen eines Haushalts mit Erläuterungen erforderlich ist. Auf dieses Angebot wollte der AStA nicht eingehen. Vielmehr machte er deutlich, dass ihm an einem Inkrafttreten noch in diesem Monat gelegen sei. Der Einwand, dass der früheste mögliche Termin des Inkrafttreten ein Tag nach Bekanntmachung und damit frühestens der 15. April sei (§3 Abs. 4,5 HWVO), ließ der Finanzreferent nicht gelten.

Wir äußerten den Verdacht, dass der AStA durch die schnelle Herbeiführung eines Beschlusses im SP lediglich seine eigenen Aufwandsentschädigungen legitimieren will. Dem entgegnete der Finanzreferent, dass auch Zahlungen ohne Ermächtigung geleistet werden dürfen, wenn das SP dies nachträglich genehmigt, dies hätte ihm das Justitiariat der Ruhr-Universität so bestätigt. Wir hoffen, dass dies lediglich politische Rhetorik war und das Justitiariat sich nicht zu Aussagen hinreißen lässt, die im unzweifelhaften Widerspruch zu § 9 HWVO und der LHO steht.

Im Hinblick auf die von Ihnen moderierten Gespräche im März anlässlich der vom AStA-Vorsitzenden beanstandeten Wahl eines neuen AStA, hatten wir gehofft, dass der neue AStA künftig das für ihn geltende Recht einhält. Wir befinden uns in einem klaren Dilemma, denn grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die Studierendenschaft ihre Angelegenheiten selber klären kann und soll. Uns sind jedoch im parlamentarischen Verfahren ernsthafte Zweifel gekommen, inwieweit die RCDS-getragene Minderheitskoalition Willens und in der Lage ist, das geltende Recht einzuhalten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben Mit freundlichen Grüßen.

Listentreffen

Die alternative liste trifft sich momentan dienstags um 18.00 Uhr im AStA-Flur, um danach in eine passende Räumlichkeit zu wechseln.

Wir freuen uns, wenn ihr vorbei kommt!

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