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Studiengebühren - was kommt da eigentlich auf uns zu?

Anfang Januar 2005 erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile des Hochschulrahmengesetzes für rechtswidrig. Das darin enthaltene Verbot allgemeiner Studiengebühren war somit nichtig. Seidem können die Bundesländer weitgehend autonom über die Zukunft ihrer Hochschulen entscheiden.

Kaum ein Jahr und diverse neue Regierungen später kommen wir dem worst case immer näher. Der neue Landesminister für „Innovation“, „Wissenschaft“, „Forschung“ und „Technologie“ und seines Zeichens „freier“ Demokrat Andreas Pinkwart unternimmt den Versuch, den Hochschulen mit dem „Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen“ (HFGG) zu gestatten, Studiengebühren in Höhe von 500 Euro zu erheben.

Die Hochschulen sollen selbst entscheiden?

Jeder Hochschule soll es frei gestellt werden, ob und in welcher Höhe sie Gebühren erheben oder nicht. Jedoch werden die weiteren Kürzungen im Bildungsbereich den Unis kaum eine andere Möglichkeit lassen. Ebenso kann das Ministerium per Rechtsverordnung die Hochschulen dazu zwingen die Beiträge zu erheben.

Ab SoSe 2007: 500 Euro für alle

Bereits zum WiSe 06/07 sollen die ErstsemesterInnen bis zu 500 Euro zahlen, alle anderen haben noch ein Semester Karenzzeit. Da etwa 20% der Gebühren gleich in den Ausfallfonds gehen und weitere 10- 20% für die Verwaltung drauf gehen, wird es wenig Sinn machen, wenn eine Uni geringere Gebühren als die 500 Euro erhebt. Besonders perfide daran ist, dass die sozial schwächeren ein Darlehen der landeseigenen NRW-Bank in Anspruch nehmen können. Durch den Ausfallfonds ist bereits das Darlehensrisiko von den StudentInnen übernommen worden, aber trotzdem wird das Darlehen mit 6-8% verzinst sein. Einziger Gewinner: die Bank.

Maximal 10.000 Euro soll die Schuldenlast betragen. Die maximal Möglich Darlehenssumme ist aber auf 8.000 Euro begrenzt. Nur wer zusätzlich BAföG bekommt kann diese Summe erreichen. Denn die Darlehen werden bis etwa der 1,5 fachen Regelstudienzeit gewährt. Danach muss sofort bezahlt werden. Und dies vor dem Hintergrund das etwa 2/3 der StudentInnen nebenher arbeiten müssen. AusländerInnen und AsylbewerberInnen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Darlehen. Wir werden versuchen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dieses Gesetz zu verhindern, sowohl auf dem juristischen Wege, als auch durch Proteste.

Listentreffen

Die alternative liste trifft sich momentan dienstags um 18.00 Uhr im AStA-Flur, um danach in eine passende Räumlichkeit zu wechseln.

Wir freuen uns, wenn ihr vorbei kommt!

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