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Hochschulen vor die Wand
Ab sofort sind Universitäten und Fachhochschulen genötigt, dem wirtschaftlichen Konkurrenzdruck stand zu halten. Finanzierung und Personalverwaltung sind der Eigenverantwortung der Hochschulen angelastet. Der Startschuss zum direkten Konkurrenzkampf unter den einzelnen Hochschulen ist gefallen. Eine Teilfinanzierung wird bekanntermaßen seit der Einführung von Studiengebühren durch der Studierenden getragen. Das HFG eröffnet den Hochschulen theoretisch die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen und Unternehmen zu gründen.
Insolvenz nicht ausgeschlossen
Was sich in diesem Zusammenhang zunächst verlockend anhören mag, birgt jedoch die Gefahr einer drohenden Insolvenz. Tritt ein solcher Fall ein übernimmt die Landesregierung die Finanzgewalt. Natürlich muss die Landesregierung eine qualitative Ausübung des Studiums weiterhin ermöglichen; Fächerschließungen bleiben jedoch nicht ausgeschlossen. Umverteilung der Betroffenen auf andere Universitäten, das Erzwingen eines Studienfachwechsels oder gar der Weg in die Arbeitslosigkeit wären die Konsequenzen.
Kündigungen drohen
Für die Beschäftigten ist nun nicht mehr das Land, sondern die jeweilige Hochschule der Arbeitgeber. Übergeleitete Beschäftigte behalten ihre Rechte und sind weitestgehend vor betriebsbedingter Kündigung geschützt. Neueingestellten können solche Sicherheiten jedoch nicht mehr zugesprochen werden. Sie sind von betriebsbedingten Kündigungen bedroht, zudem können ganze Arbeitsbereiche an untertariflich bezahlende Fremdfirmen ausgegliedert werden. Die zunehmende Beschneidung von Arbeitnehmerrechten und Aushöhlung von Flächentarifverträgen kann zukünftig also auch im Namen von Universitäten weiterbetrieben werden.
Hochschulrat
Zudem wird der traditionelle Selbstverwaltungsapparat durch den Hochschulrat entkräftet. Dieser setzt sich hauptsächlich aus hochschulexternen “Experten” der freien Wirtschaft zusammen. Der Senat, momentan noch höchstes beschlussfassendes Gremium, wird weitgehend entmachtet. Betrachtet man die schon bestehenden Hochschulräte z.B. in Bayern, Hamburg oder Niedersachsen, so finden sich neben wenigen renommierten Wissenschaftlern hauptsächlich Vorstandsvorsitzende oder Aufsichtsratsmitglieder großer Konzerne wieder. Wo aber bleibt das hochschulinterne Fachpersonal? Wo bleiben die Studierenden, die schon jetzt ihr Mitspracherecht erkämpfen müssen? Der frühere Wissenschaftsminister Wolfgang Lieb bestätigt aus eigener Erfahrung als Hochschulratsmitglied diese Befürchtung: Aufgrund mangelnder Detailkenntnisse und fehlender persönlicher Erfahrungen über die Entscheidungsgegenstände seien externe Hochschulratsmitglieder mit den ihnen übertragenen Entscheidungen oft überfordert.
Fächerschließungen
Ebenfalls zu befürchten bleibt, dass bei diesem Konkurrenzkampf geisteswissenschaftlichen Fächern weniger Forschungsgelder zufließen werden und somit das Studium erschwert oder aufgrund von Schließung diverser Studiengänge zumindest vor Ort unmöglich gemacht wird. Betrachtet man das Konzept des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), das die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit von Hochschulen fördert und fordert und für die Entwicklung des HFGs mitverantwortlich ist, sind klare Tendenzen hinsichtlich “nicht förderungswürdiger” Fakultäten zu erkennen. Festzuhalten ist, dass jegliche Demokratie an den Hochschulen, studentische Mitbestimmung sowie die Freiheit von Forschung und Lehre auf dem Freien Markt für vogelfrei erklärt werden.





